Wie muß ich mir die ergotherapeutische Behandlung vorstellen?
Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe, verordnet Ergotherapie, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherpeutische Praxis überwiesen werden.
Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchung des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle Funktions- und Entwicklungstests an. Es wird darüber gesprochen, welchen Status der Patient bezüglich seiner Selbständigkeit hat und welchen Anforderungen er in seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation.
Die Untersuchungen ergeben einen Befund, nach dem vom behandelnden Therapeuten ein für den Patienten spezieller Behandlungsplan ausgearbeitet wird. Natürlich werden mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen (Eltern der Kinder, Pflegende ) die Therapieziele und Vorgehensweise der Behandlung besprochen.
Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn die therapeutische Arbeit - das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt- mit seinen anderen Bezugspersonen wie Kindergärtnerinnen, Frühförderung, Pflegedienste oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie behandelnden Krankengymnasten, Sprachtherapeuten, Psychologen usw. abgestimmt wird. Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden.
Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne daß alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden.